Auftragsverarbeitung für Geschäftskunden
Stand: 12. September 2026 – Entwurf für die anwaltliche Prüfung
Stand: 12.09.2026 – Entwurf für die anwaltliche Prüfung. Nur verwenden, wenn confacAI im konkreten Verhältnis tatsächlich Auftragsverarbeiter des Geschäftskunden ist. Bei eigener Verantwortlichkeit oder gemeinsamer Verantwortlichkeit ist ein anderer Vertrag erforderlich.
1. Parteien und Vorrang
Auftraggeber: [KUNDE]
Auftragnehmer: Daniel Mörbitz, handelnd unter confacAI, Seebacher Straße 66, 67098 Bad Dürkheim
Dieser Vertrag ergänzt den SaaS-Vertrag. Bei Widersprüchen hat dieser Vertrag für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Vorrang.
2. Gegenstand, Dauer und Zweck
confacAI stellt dem Auftraggeber eine cloudbasierte Plattform für die Verarbeitung und Erstellung digitaler Inhalte bereit. Die Verarbeitung erfolgt während der Laufzeit des SaaS-Vertrags und nur zur Bereitstellung der vereinbarten Funktionen nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
3. Daten, Personen und Verarbeitung
| Bereich | Entwurf – vom Anwalt und Kundenmodell zu konkretisieren |
|---|---|
| Datenarten | Konto-/Kontaktangaben, Inhalte von Briefings, Text-, Bild-, Audio- und Videodateien, Social-Verbindungsdaten, technische Nutzungsdaten. |
| Betroffene Personen | Beschäftigte, Kunden, Kontakte, Creator, dargestellte oder hörbare Personen des Auftraggebers. |
| Verarbeitung | Speichern, Auslesen, Strukturieren, Umwandeln, Übermitteln an genehmigte Unterauftragsverarbeiter, Erzeugen und Bereitstellen von Ergebnissen, Löschen. |
| Besondere Kategorien | [ENTSCHEIDUNG: nicht vorgesehen; Verarbeitung nur nach gesonderter Prüfung und Vereinbarung.] |
4. Weisungen und Vertraulichkeit
confacAI verarbeitet Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht. Personen mit Zugriff auf Daten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
5. Sicherheit
confacAI trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Die konkrete TOM-Anlage ist Bestandteil dieses Vertrags und muss den tatsächlichen Betrieb wiedergeben.
6. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftraggeber genehmigt die in der Subprozessorliste aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. confacAI informiert über beabsichtigte Änderungen mit angemessener Vorankündigung und räumt ein begründetes Widerspruchsrecht ein.
[ANWALTLICHE ENTSCHEIDUNG: Frist, Form, Folgen eines Widerspruchs und Liste der Unterauftragnehmer ergänzen.]
7. Unterstützung und Datenschutzverletzungen
confacAI unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen. confacAI meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Bekanntwerden und stellt die verfügbaren Informationen bereit.
8. Kontrolle
confacAI weist die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen auf angemessene Anfrage durch geeignete Nachweise nach. Prüfungen vor Ort bedürfen angemessener Vorankündigung, dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen und erfolgen unter Wahrung der Sicherheitsinteressen anderer Kunden.
9. Rückgabe und Löschung
Nach Ende des SaaS-Vertrags löscht oder gibt confacAI die personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
[TECHNISCH UND RECHTLICH KONKRETISIEREN: Exportformat, Frist, Löschung aktiver Daten, Backups, Protokolle und Rechnungsdaten.]
10. Drittlandtransfers
Soweit ein Unterauftragsverarbeiter Daten außerhalb des EWR verarbeitet oder Zugriff aus einem Drittland möglich ist, stellt confacAI die erforderliche Rechtsgrundlage und ergänzende Schutzmaßnahmen nach Art. 44 ff. DSGVO sicher.
11. Anlagen
- Anlage 1: Beschreibung der Verarbeitung
- Anlage 2: TOMs
- Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter