Widerruf und Kündigung

Stand: 12. September 2026 – Entwurf für die anwaltliche Prüfung

Stand: 12.09.2026 – Entwurf und technische Checkliste für die anwaltliche Prüfung

1. Vor dem Kauf sichtbar

Der Checkout muss vor der Bestellung klar zeigen:

2. Verbrauchervertrag und sofortiger Start

Falls Verbraucher Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen erhalten, muss der Checkout gesondert durch den Anwalt gestaltet werden. Die bloße Nutzung eines Häkchens aus einer fremden Vorlage genügt nicht.

Entwurf für eine ausdrückliche Erklärung, ausschließlich nach anwaltlicher Freigabe:

Ich verlange ausdrücklich, dass confacAI vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

[PRÜFEN: Bei fortlaufender SaaS-Leistung, Credits und sofort nutzbaren digitalen Funktionen ist die richtige Rechtsfolge je Produktform unterschiedlich.]

3. Kündigung

Creator kostet 19,99 € monatlich, Studio 39,99 € monatlich. Beide Monatsabos sind monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Zusätzlich ist Studio für 399 € pro Jahr mit jährlicher Vorauszahlung, zwölf Monaten Laufzeit und monatlicher Credit-Bereitstellung geplant. Die Jahresoption ist noch nicht buchbar.

[ENTSCHEIDUNG: Kündigung monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums / andere Regel.] Die Kündigung muss für Kunden im Konto nachvollziehbar erreichbar sein. Falls gesetzlich erforderlich, wird auf der Website eine Kündigungsschaltfläche mit Bestätigungsseite und Zugangsnachweis bereitgestellt.

4. Rückerstattungen und fehlgeschlagene Produktionen

[ENTSCHEIDUNG, danach anwaltlich prüfen:]

5. Bestell- und Vertragsbestätigung

Nach Abschluss sendet confacAI eine Bestätigung mit Tarif, Preis, Laufzeit, Kündigungsinformationen, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung, soweit erforderlich, in speicherbarer Form.

6. Technische Abnahmecheckliste

7. Elektronische Widerrufsfunktion

Bei erfassten Online-Verbraucherverträgen ist neben der Kündigungsschaltfläche die elektronische Widerrufsfunktion gesondert zu berücksichtigen. Sie umfasst die Abgabe des Widerrufs, eine Bestätigung und einen dauerhaften Zugangsnachweis. [ANWALTLICHE UND TECHNISCHE PRÜFUNG: Anwendungsbereich und Umsetzung nach § 356a BGB.]

Diese Informationsseite ist selbst keine elektronische Widerrufs- oder Kündigungsfunktion.

Quelle: § 356a BGB.